Aufgaben Datenbank

08.02.02.20 (Mitte) Führen von Montageanlagen

Laufende Nr
538
SYS_1
08
SYS_2
08.02
SYS_3
08.02.02
SYS_4
08.02.02.20
ORGEINHEIT
Montage
UNB
Produktion
AUFGFAM
Automatische Montage
ERAAA
Führen von Montageanlagen
Tarifgebiet
Mitte
BAY
BER
BRB
BW
Mitte
E 6
NRW
NS
NV
SAC
SAH

EA

Vorbereiten und Steuern der Anlagen

Montageprogramme einlesen und/oder aufrufen und den ggf. verketteten Stationen zuordnen. Produktionsprogrammänderungen durchführen, dabei auch Sondersituationen berücksichtigen (z. B. Varianten, Versuche). Materialfluss steuern. Störungen analysieren und soweit möglich beheben. Ursachen für Stillstände analysieren und Maßnahmen zur Minimierung einleiten bzw. Verbesserungen vorschlagen. Bei drohenden Materialengpässen und auf Grund vorgeschriebener Mindestbestände Nachbestellungen sicherstellen.

Durchführen der Qualitätssicherung

Im Rahmen allgemeiner Anweisungen Funktionsfähigkeit (z.B. Dichtheit, Beschaffenheit, Maßhaltigkeit, etc.) prüfen. Ergebnisse feststellen und dokumentieren. Fehlerarten nach Häufigkeit protokollieren, mit Verantwortlichen durchsprechen und Maßnahmen zur Fehlerminimierung vorschlagen und einleiten. Prüfplanänderung mit Qualitätssicherung beraten, neue Qualitätssicherungsmaßnahmen umsetzen. Nacharbeiten veranlassen.

Wechseln von Werkzeugen und Wartung der Anlagen

Werkzeugwechsel, ggf. unter Mithilfe der Maschinenbediener, in allen Stationen nach Wechselplan oder Bedarf durchführen. Werkzeuge und Ersatzteile disponieren. Wartungsarbeiten terminlich einplanen, durchführen und Intervalle anpassen.

BBG

Ausbildung und Erfahrungen:

Das Führen der Anlage erfordert eine 3 1/2-jährige Berufsausbildung mit einschlägiger Fachrichtung (z. B. als Industriemechaniker/-in).

Die Stillstandsminimierung, die Berücksichtigung von Sondersituationen und die Aufgaben der Qualitätssicherung erfordern eine mehrjährige Berufserfahrung.