08.02.02.20 (Mitte) Führen von Montageanlagen
- Laufende Nr
- 538
- SYS_1
- 08
- SYS_2
- 08.02
- SYS_3
- 08.02.02
- SYS_4
- 08.02.02.20
- ORGEINHEIT
- Montage
- UNB
- Produktion
- AUFGFAM
- Automatische Montage
- ERAAA
- Führen von Montageanlagen
- Tarifgebiet
- Mitte
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- E 6
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Vorbereiten und Steuern der Anlagen
Montageprogramme einlesen und/oder aufrufen und den ggf. verketteten Stationen zuordnen. Produktionsprogrammänderungen durchführen, dabei auch Sondersituationen berücksichtigen (z. B. Varianten, Versuche). Materialfluss steuern. Störungen analysieren und soweit möglich beheben. Ursachen für Stillstände analysieren und Maßnahmen zur Minimierung einleiten bzw. Verbesserungen vorschlagen. Bei drohenden Materialengpässen und auf Grund vorgeschriebener Mindestbestände Nachbestellungen sicherstellen.
Durchführen der Qualitätssicherung
Im Rahmen allgemeiner Anweisungen Funktionsfähigkeit (z.B. Dichtheit, Beschaffenheit, Maßhaltigkeit, etc.) prüfen. Ergebnisse feststellen und dokumentieren. Fehlerarten nach Häufigkeit protokollieren, mit Verantwortlichen durchsprechen und Maßnahmen zur Fehlerminimierung vorschlagen und einleiten. Prüfplanänderung mit Qualitätssicherung beraten, neue Qualitätssicherungsmaßnahmen umsetzen. Nacharbeiten veranlassen.
Wechseln von Werkzeugen und Wartung der Anlagen
Werkzeugwechsel, ggf. unter Mithilfe der Maschinenbediener, in allen Stationen nach Wechselplan oder Bedarf durchführen. Werkzeuge und Ersatzteile disponieren. Wartungsarbeiten terminlich einplanen, durchführen und Intervalle anpassen.
BBG
Ausbildung und Erfahrungen:
Das Führen der Anlage erfordert eine 3 1/2-jährige Berufsausbildung mit einschlägiger Fachrichtung (z. B. als Industriemechaniker/-in).
Die Stillstandsminimierung, die Berücksichtigung von Sondersituationen und die Aufgaben der Qualitätssicherung erfordern eine mehrjährige Berufserfahrung.